Zwangsversteigerungen in Oldenburg
In Oldenburg sind 2 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 20. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine in Oldenburg
Begriffe und Schreibweisen
Eine Zwangsversteigerung — auch Immobilienzwangsversteigerung oder Immobilien-Zwangsversteigerung, umgangssprachlich Gerichtsversteigerung — ist die gerichtliche Versteigerung eines Grundstücks durch das Amtsgericht nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). Je nach Objekt ist auch von Hausversteigerung, Wohnungsversteigerung oder Grundstücksversteigerung die Rede; die bekannt gemachten Termine heißen Zwangsversteigerungstermine oder kurz Versteigerungstermine.
Wer nach „Zwangsversteigerung Oldenburg“, „Zwangsversteigerungen Oldenburg“, „Versteigerungstermine Oldenburg“, „Hausversteigerung Oldenburg“, „ZVG Oldenburg“ sucht, meint dieselben Termine wie auf dieser Seite.
Amtliche Quelle ist das Justizportal des Bundes und der Länder (zvg-portal.de, Auswahl Niedersachsen). Dieses Portal ist kein Angebot der Justiz, sondern bereitet deren Bekanntmachungen auf: ZVG-Portal und dieses Portal im Vergleich · alle Begriffe erklärt.
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen in Oldenburg
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 20. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es in Oldenburg?
Stand 20. Oktober 2026 sind in Oldenburg 2 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin in Oldenburg?
Der nächste Termin ist am 4. November 2026 um 11:00: Wohn-/Geschäftshaus in Oldenburg, Amtsgericht Oldenburg.
Welche Amtsgerichte sind in Oldenburg zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei 2 Amtsgerichten: Oldenburg, Bautzen. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte in Oldenburg?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 278.500 € (2 Termine mit Wertangabe, Stand 20. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Immobilien BRD ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.